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Evidenz trifft Rechtsunsicherheit

ROPA in der gynäkologischen Praxis

Die ROPA-Methode („reception of oocytes from partner“) stellt eine Sonderform der assistierten Reproduktion bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren dar, bei der genetische und gestationale Mutterschaft auf zwei Partnerinnen verteilt werden. Während dieses Verfahren international klinisch etabliert ist und in spezialisierten Zentren routinemäßig angewendet wird, bestehen in Österreich weiterhin erhebliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Unsicherheiten. Diese wirken sich unmittelbar auf die Versorgungs-praxis aus und führen zu einer uneinheitlichen Beratung und Behandlung betroffener Paare in Bezug auf ihre Familienplanung.

Bei der ROPA-Methode unterzieht sich Partnerin A einer kontrollierten ovariellen Stimulation zur Gewinnung von Oozyten, welche nach IVF oder ICSI mit Spendersamen fertilisiert werden. Die daraus resultierenden Embryonen werden anschließend in Partnerin B transferiert, die die Schwangerschaft durchläuft.1 Internationale Studien zeigen, dass bei sorgfältig selektierten Patientinnen unter 38 Jahren ohne bekannte Fertilitätsstörungen vergleichbare klinische Schwangerschafts- und Lebendgeburtenraten wie bei konventioneller IVF mit autologen Oozyten erzielt werden können. Auch weitere Parameter wie Frühgeburtsrate, Geburtsgewicht sowie Fehlgeburten- und Eileiterschwangerschaftsrate unterscheiden sich nicht signifikant.2,3 Jedoch ist ROPA nicht gänzlich mit einer Standard-IVF gleichzusetzen. Die Behandlung betrifft zwei medizinisch meist gesunde Frauen und erfordert parallele hormonelle Interventionen, eine präzise Synchronisation von ovarieller Stimulation und Endometriumvorbereitung sowie eine erhöhte organisatorische Koordination. Insbesondere bei jungen, fertilitätsgesunden Frauen besteht ein relevantes Risiko für ein ovarielles Überstimulationssyndrom (OHSS), da häufig eine große ovarielle Reserve vorliegt. Internationale Leitlinien der ESHRE und ASRM betonen daher die Notwendigkeit individualisierter Stimulationsprotokolle und einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung, um iatrogene Risiken bei nichtinfertilen Patientinnen zu minimieren.4,5

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